Ratschläge > Einschreibung ins Grundbuch ...


Einmal den notariellen Kaufvertrag unterschrieben, wird mit der Einschreibung ins Grundbuch fortgefahren.

Der Zweck des Grundbuches ist es, schriftlich den Besitzer der Immobilie und der Rechte über diese festzuhalten.

Diese Einschreibung ist empfehlenswert, um die grösstmögliche juristische Garantie zu gewährleisten. Es ist unerlässlich zum Aufnehmen einer neuen oder zur Surrogation einer bestehenden Hypothek.

Am gleichen Tag der Unterzeichnung wird die Kaufurkunde durch das Notariatsbüro per Fax an das Grundbuchamt weitergeleitet, und innerhalb von 10 Arbeitstagen muss das Original präsentiert werden.

Das Notariatsbüro oder der Bevollmächtigte kümmern sich um alle weiteren Verfahren.

Zur Erinnerung: Die Einschreibung ins Grundbuch ist die beste Garantie, um zu bestätigen, dass Sie wirklich der Eigentümer der Immobilie sind und um sich vor dem Weiterverkauf an Dritte zu schützen.