Ratschläge > Einschreibung ins Grundbuch ...
Einmal den notariellen Kaufvertrag unterschrieben, wird mit der Einschreibung
ins Grundbuch fortgefahren.
Der Zweck des Grundbuches ist es, schriftlich den Besitzer der Immobilie und
der Rechte über diese festzuhalten.
Diese Einschreibung ist empfehlenswert, um die grösstmögliche juristische
Garantie zu gewährleisten. Es ist unerlässlich zum Aufnehmen einer
neuen oder zur Surrogation einer bestehenden Hypothek.
Am gleichen Tag der Unterzeichnung wird die Kaufurkunde durch das Notariatsbüro
per Fax an das Grundbuchamt weitergeleitet, und innerhalb von 10 Arbeitstagen
muss das Original präsentiert werden.
Das Notariatsbüro oder der Bevollmächtigte kümmern sich um alle
weiteren Verfahren.
Zur Erinnerung: Die Einschreibung ins Grundbuch ist die beste
Garantie, um zu bestätigen, dass Sie wirklich der Eigentümer
der Immobilie sind und um sich vor dem Weiterverkauf an Dritte
zu schützen.
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